Gewerbesteuer-Hebesatz

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Hier finden Sie die Gewerbesteuer-Hebesätze für die Gemeinden in Deutschland.

Den Gewerbesteuerhebesatz benötigen Sie zur Berechnung der Gewerbesteuer. Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie der Gewerbesteuerpflicht unterliegen. Viele Freiberufler bezahlen unnötigerweise Gewerbesteuer, ohne es zu wissen.

Die Gewerbesteuer können Sie mit unserem kostenlosen Gewerbesteuerrechner sofort online berechnen.

Wenn Sie Fragen zur Gewerbesteuer haben, dann finden Sie die Antworten auf Zweifels- und Auslegungsfragen in den Gewerbesteuerrichtlinien

 

Bei der Standortwahl auch den Gewerbesteuer-Hebesatz berücksichtigen

Die Standortwahl beeinflusst die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer. Denn der Gewerbesteuerhebesatz hängt von der Gemeinde ab, die den Hebesatz selbst festgelegt. Die Gewerbesteuer steht den Gemeinden zu. Der Gewerbesteuerhebesatz muss mindestens 200% betragen. Mit dem Gewerbesteuerhebesatz konkurrieren die Gemeinden um die Standortwahl der Unternehmen.

Hierzu ein Beispiel:

Ein Gewerbebetrieb mit Sitz in Frankfurt zahlt einen Gewerbesteuerhebesatz von 460%. Für einen  Gewerbebetrieb in Eschborn gilt nur ein Gewerbesteuerhebesatz von 280%. Das würde eine Gewerbesteuer-Einsparung von knapp 7% bedeuten bzw. in Zahlen:

Gewerbeertrag: 100.000 Euro x Steuermesszahl: 3,5% x
Fall 1 Hebesatz: 280% =    9.800 Euro
Fall 2 Hebesatz: 460% =  16.100 Euro

--> Gewerbesteuerrechner

Bei einem Existenzgründer spielt es vielleicht im ersten Jahr keine so große Rolle, da vielleicht die Gewerbesteuer vielleicht noch unter dem Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro liegt. Für die Folgejahre spielt die die Frage der Gewerbesteuer und damit der der Gewerbesteuerhebesatz eine wichtige Rolle.

Um die Unterschiede bei den Gewerbesteuerhebesätzen zu verdeutlichen folgende Statistik. In Nordrhein-Westfalen gab es im Jahr 2006

 

Gewerbesteuerhebesätze im Überblick

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Gewerbesteuerhebesätze 2010 und 2011 in Deutschland nach Bundesländern.

 

Hier finden Sie außerdem:

 

Berechnung der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer wird auf Grundlage des nach Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer ermittelten Gewinns berechnet. Hierbei müssen jedoch noch spezielle Hinzurechnungen und Kürzungen nach dem Gewerbesteuergesetz vorgenommen werden, wie z.B. Schuldzinsen erhöhen den Gewerbeertrag.

Der Gewerbeertrag wird mit der Gewerbesteuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Der so ermittelte Gewerbesteuer-Messbetrag wird dann noch mit dem Gewerbesteuerhebesatz multipliziert. Das Ergebnis ist die Gewerbesteuer.

--> Gewerbesteuerrechner

 

Gewerbesteuerrechner und andere online Steuerrechner

Die folgenden Steuerrechner wurden in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater entwickelt:

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